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Leitgedanke: In unserer Schule bilden Leiter, Lehrer, Schülerinnen und Schüler eine pädagogisch verbundene Internatsgemeinschaft. Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Schülerinnen oder Schüler, die den guten Geist der Schulgemeinschaft schädigen, von der Schule zu verweisen.
- Anmeldung
Mit der Anmeldung akzeptieren die Kursteilnehmer oder/und deren gesetzliche Vertreter/ der Inhaber der elterlichen Gewalt die AVRB sowie die Ferienkurshausordnung der Institut auf dem Rosenberg AG und der ARIANA AG, welche integrierender Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages sind. Der Vertrag kann nicht auf Drittpersonen übertragen werden.
Der gesetzliche Vertreter/der Inhaber der elterlichen Gewalt ist damit einverstanden, dass das Kind an den regelmässig durch die Institut auf dem Rosenberg AG und ARIANA AG angebotenen Freizeitprogrammen teilnimmt. Auszüge und Muster dieser Freizeitprogramme sind aus dem Prospekt und der Website ersichtlich.
- Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich durch den Vertragsnehmer mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars der Institut auf dem Rosenberg AG und der ARIANA AG und hat Gültigkeit, sobald die Anmeldung von der Institut auf dem Rosenberg AG und der ARIANA AG schriftlich bestätigt wird.
- Bestätigung / Rechnung / zusätzliche Kosten
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Vertragsnehmer eine Bestätigung und eine Rechnung über die Kurskosten. Das geleistete Depot wird für die zusätzlichen, im Pauschalpreis nicht inbegriffenen Auslagen der Schülerin/des Schülers verwendet (Extras).
Der Inhaber der elterlichen Sorge der/des jeweiligen Schülerin/Schülers erkennt deren/dessen Bezüge als rechtmässig an und verpflichtet sich, Differenzen über das geleistete Depot hinaus, nach entsprechender Rechnungsstellung, sofort zu bezahlen. Werden die Kurskosten nicht bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn einbezahlt, haben die Institut auf dem Rosenberg AG und die ARIANA AG das Recht, einseitig vom Vertrag zurückzutreten.
- Annullation / Umbuchungen
Nach erfolgter Anmeldung kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Es werden folgende Kosten erhoben:
Für die Annullierung des gebuchten Kurses wird generell eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.– erhoben und mit dem Depot verrechnet; dazu kommen
– bei Annullierung bis 31 Tage vor Kursbeginn 20%
– bei Annullierung 30 – 22 Tage vor Kursbeginn 40%
– bei Annullierung 21 – 15 Tage vor Kursbeginn 60%
– bei Annullierung 14 – 8 Tage vor Kursbeginn 70%
– bei Annullierung 7 – 0 Tage vor Kursbeginn und Nichterscheinen 80% der Kursgebühren.
Bei Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von bis zu CHF 500.– erhoben.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
- Vorzeitiger Abbruch des Kurses
Wird der Kurs vorzeitig abgebrochen, verfällt das Depot zu Gunsten der Institut auf dem Rosenberg AG und der ARIANA AG. Die Kursgebühr wird nicht zurückerstattet.
Erfolgt der Abbruch aus gesundheitlichen Gründen oder aus einem anderen wichtigen Grund, werden 40% der noch nicht bezogenen Leistungen zurück vergütet.
Wichtige Gründe sind:
– schwere Verletzungen eines Familienangehörigen infolge eines Unfalles
– Tod eines Familienangehörigen.
Die Institut auf dem Rosenberg AG und die ARIANA AG haben das Recht, ein Arztzeugnis zu verlangen.
Die Institut auf dem Rosenberg AG und die ARIANA AG sind berechtigt, Schüler oder Schülerinnen mit Verhaltensauffälligkeiten, die das Zusammenleben in der Gruppe stören oder erschweren, fristlos aus dem Kurs auszuschliessen und nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern nach Hause zu schicken.
Bei Schulausschluss aus disziplinarischen Gründen wird die Kursgebühr nicht zurück erstattet.
- Programmänderungen
Aus Programmänderungen erwächst kein Anspruch auf eine Preisreduktion.
- Haftung des Veranstalters
7.1 Die Institut auf dem Rosenberg AG und die ARIANA AG haften für die fachmännische Durchführung des angebotenen Sprach- und/oder Mathematikkurses sowie für die rechtzeitige Übermittlung der notwendigen Unterlagen.
7.2 Die Institut
auf dem Rosenberg/Sprachkurse ARIANA AG haftet
nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht
gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen
ist:
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auf Versäumnisse der Schülerin/des Schülers; |
| b) |
auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind; |
| c) |
auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Institut auf dem Rosenberg AG und die ARIANA AG, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten; |
| d) |
auf Schäden aus unerlaubten resp. rechtswidrigen Handlungen Dritter und Unfallschäden aller Art.
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In den Fällen nach Abs. 7.2, lit. b und c müssen sich die Institut auf dem Rosenberg AG und die ARIANA AG darum bemühen, der Schülerin/ dem Schüler bei Schwierigkeiten Hilfe zu leisten. |
- Pflichten und Haftung des
Kursteilnehmers
8.1 Die Schülerin/der Schüler haftet gegenüber der Institut auf dem Rosenberg AG und der ARIANA AG und gegenüber Mitschülern für Sachbeschädigungen aller Art. Der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung ist Sache der Schülerin/des Schülers, bzw. der Eltern.
8.2 Bei Schülerinnen und Schülern aus der Schweiz und den EU-Ländern bitten wir die Eltern, uns eine Kopie der – für das Land in dem der Kurs stattfindet – gültigen Unfallpolice, zukommen zu lassen. Sollte von den Eltern keine Kopie eingereicht werden, oder stammt die Schülerin/ der Schüler aus einem anderen Staat als der Schweiz oder der EU, wird für die Schülerin / den Schüler eine kostenpflichtige Unfallversicherung durch die Institut auf dem Rosenberg AG und die ARIANA AG abgeschlossen.
8.3 Bei Schülerinnen und Schülern aus der Schweiz und den EU-Ländern bitten wir die Eltern, uns eine Kopie der – für das Land in dem der Kurs stattfindet – gültigen Unfallpolice, zukommen zu lassen. Sollte von den Eltern keine Kopie eingereicht werden, oder stammt die Schülerin/ der Schüler aus einem anderen Staat als der Schweiz oder der EU, wird für die Schülerin / den Schüler eine kostenpflichtige Unfallversicherung durch die Institut auf dem Rosenberg AG und die ARIANA AG abgeschlossen.:
– gesundheitliche Probleme
– Medikamenteneinnahme
– Allergien
– von der Religion vorgeschriebene Essgewohnheiten
– andere das Verhalten möglicherweise beeinflussende Probleme.
Fehlen solche Informationen, können die Institut auf dem Rosenberg AG und die ARIANA AG nicht für Mängel, die aufgrund dieser Punkte auftreten können, haftbar gemacht werden.
8.4 Sollte eine Schülerin/ein Schüler einen Unfall oder einen Schaden im Ferienkurs erleiden, ist dies der Schulleitung unverzüglich zu melden.
Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Institut auf dem Rosenberg AG und der ARIANA AG (Mängel, Rückvergütung oder Schadenersatzforderung) verwirkt 14 Tage nach Kursende. Die Ansprüche sind der Institut auf dem Rosenberg AG und der ARIANA AG schriftlich inkl. allfälliger Beweismittel zu unterbreiten.
8.5 Die Institut auf dem Rosenberg AG und die ARIANA AG haften für andere Schäden als Personalschäden maximal bis zum zweifachen Betrag des Kurspreises, ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden.
- Weitere Bestimmungen
Die Teilnahme am Schulunterricht ist verpflichtend. Die Schülerin/der Schüler hat den Weisungen der Kursleitung Folge zu leisten und die jeweilige Hausordnung einzuhalten. Diese sind integrierende Bestandteile des Ausbildungsvertrages. Auf Wunsch kann die jeweilige Hausordnung jederzeit, auch vorgängig, zugesandt werden.
Der gesetzliche Vertreter/der Inhaber der elterlichen Gewalt ist damit einverstanden, dass Bild- und Filmaufnahmen des Schülers/der Schülerin für Schulwerbezwecke der Institut auf dem Rosenberg AG und der ARIANA AG genutzt werden dürfen.
Tierhaltung ist in der Schule aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
Die Eltern bestätigen, dass ihr Kind nicht aus charakterlichen oder unehrenhaften Gründen eine Schule verlassen musste und versichern, dass ihnen von Drogenkonsum ihres Kindes nichts bekannt ist.
Den Kindern sind weder Wertgegenstände noch grössere Geldbeträge etc. mitzugeben (gegebenenfalls müssen diese bei der Kursleitung deponiert werden). Die Institut auf dem Rosenberg AG und die ARIANA AG können aus verständlichen Gründen keine Haftung für mitgebrachte oder durch die Kursleitung konfiszierte Gegenstände übernehmen, auch nicht für Musikgeräte, Mobiltelefone, Laptops, Kleidungsstücke, etc.
Verständlicherweise kann die Schule keine Verantwortung für finanzielle Transaktionen der Eltern übernehmen. Bankkommissionen, Kursverluste u. ä. gehen zu Lasten der Eltern.
Bei Unklarheiten aus der Übersetzung der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) gilt der deutsche Text. Anderssprachige Versionen dienen nur der allgemeinen Orientierung und entbinden den Vertragsnehmer nicht von den Wirkungen des deutschen Textes.
- Reisen
Die Schülerin/der Schüler reist individuell auf eigene Kosten und Gefahr an den Kursort. Die Eltern sind für die Einhaltung der Einreisebestimmungen verantwortlich. Die Institut auf dem Rosenberg AG und die ARIANA AG bieten zusätzlich die Möglichkeit, den Transfer ab dem nächstgelegenen Flughafen auf Kosten der Schülerin/des Schülers zu organisieren.
- Gerichtsstand und anwendbares
Recht / salvatorische Klausel
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen (Schweiz). Die Institut auf dem Rosenberg AG und die ARIANA AG sind berechtigt, den Inhaber der elterlichen Gewalt an seinem Wohnsitz oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts einzuklagen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sich als nichtig erweisen, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
ARIANA AG

St. Gallen, August 2011
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