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Leitgedanke: In unserer Schule bilden Leiter, Lehrer, Schülerinnen und Schüler eine pädagogisch verbundene Internatsgemeinschaft. Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Schülerinnen oder Schüler, die den guten Geist der Schulgemeinschaft schädigen, von der Schule zu verweisen.

  1. Anmeldung
    Mit der Anmeldung akzeptieren die Kursteilnehmer oder/und deren gesetzliche Vertreter / der Inhaber der elterlichen Gewalt diese AVRB des Instituts auf dem Rosenberg / der Sprachkurse ARIANA AG, die integrierender Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages sind. Dieser Vertrag kann nicht auf Drittpersonen übertragen werden.

    Der gesetzliche Vertreter/der Inhaber der elterlichen Gewalt ist damit einverstanden, dass das Kind an den regelmässig durch das Institut auf dem Rosenberg/die Sprachkurse ARIANA AG angebotenen Freizeitprogrammen teilnimmt. Auszüge und Muster dieser Freizeitprogramme sind aus dem Prospekt und der Website ersichtlich.

  2. Vertragsabschluss
    Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich durch den Vertragsnehmer mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars des Instituts auf dem Rosenberg / der Sprachkurse ARIANA AG und hat nur Gültigkeit, wenn die Anmeldung vom Institut auf dem Rosenberg / der Sprachkurse ARIANA AG schriftlich bestätigt wird.

  3. Bestätigung/Rechnung/zusätzliche Kosten
    Nach Eingang der Anmeldung erhält der Vertragsnehmer eine Bestätigung und eine Rechnung über die Kurskosten. Das geleistete Depot wird für die zusätzlichen, im Pauschalpreis nicht inbegriffenen Auslagen der Schülerin/des Schülers verwendet (Extras).

    Der Inhaber der elterlichen Sorge der/des jeweiligen Schülerin/Schülers erkennt deren/dessen Bezüge als rechtmässig an und verpflichtet sich, Differenzen über das geleistete Depot hinaus, nach entsprechender Rechnungsstellung, sofort zu bezahlen.

    Werden die Kurskosten nicht bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn einbezahlt, hat das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG das Recht, einseitig vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Annullation / Umbuchungen
    Nach erfolgter Anmeldung kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Es werden folgende Kosten erhoben:

    Für die Annullierung des gebuchten Kurses wird generell eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.– erhoben und mit dem Depot verrechnet; dazu kommen

    – bei Annullierung bis 31 Tage vor Kursbeginn 20%
    – bei Annullierung 30 – 22 Tage vor Kursbeginn 40%
    – bei Annullierung 21 – 15 Tage vor Kursbeginn 60%
    – bei Annullierung 14 – 8 Tage vor Kursbeginn 70%
    – bei Annullierung 7 – 0 Tage vor Kursbeginn und Nichterscheinen 80% der Kursgebühren.

    Bei Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von bis zu CHF 500.– erhoben.

    Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

  5. Vorzeitiger Abbruch des Kurses
    Wird der Kurs vorzeitig abgebrochen, verfällt das Depot zu Gunsten des Instituts auf dem Rosenberg/ der Sprachkurse ARIANA AG.

    Erfolgt der Abbruch aus gesundheitlichen Gründen oder aus einem anderen wichtigen Grund, werden 40% der noch nicht bezogenen Leistungen zurück vergütet.

    Wichtige Gründe sind:
    – schwere Verletzungen eines Familienangehörigen infolge eines Unfalles
    – Tod eines Familienangehörigen.

    Das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG hat das Recht, ein Arztzeugnis zu verlangen.

    Das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG ist berechtigt, Schüler oder Schülerinnen mit Verhaltensauffälligkeiten, die das Zusammenleben in der Gruppe verunmöglichen oder erschweren, fristlos aus dem Kurs auszuschliessen und nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern nach Hause zu schicken.

    Bei Schulausschluss aus disziplinarischen Gründen wird die Kursgebühr nicht zurück erstattet.

  6. Programmänderungen
    Aus Programmänderungen erwächst kein Anspruch auf eine Preisreduktion.


  7. Haftung des Veranstalters
    1. Das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG haftet für die fachmännische Durchführung des angebotenen Sprach- und/oder Mathematikkurses sowie für die rechtzeitige Übermittlung der notwendigen Unterlagen.

    2. Das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:

      a)
      auf Versäumnisse der Schülerin/des Schülers;
      b)
      auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
      c)
      auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte;
      d)
      auf Schäden aus unerlaubten resp. rechtswidrigen Handlungen Dritter und Unfallschäden aller Art.
       
      In den Fällen nach Abs. 2, lit. b und c muss sich das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG darum bemühen, der Schülerin/ dem Schüler bei Schwierigkeiten Hilfe zu leisten.

  8. Pflichten und Haftung des Kursteilnehmers
    1. Die Schülerin/der Schüler haftet gegenüber dem Institut auf dem Rosenberg / der Sprachkurse ARIANA AG und gegenüber Mitschülern für Sachbeschädigungen aller Art.
      Der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung ist Sache der Schülerin/des Schülers, bzw. der Eltern.

    2. Bei Schülerinnen und Schülern aus der Schweiz und den EU-Ländern bitten wir die Eltern, uns eine Kopie der – für das Land in dem der Kurs stattfindet – gültigen Unfallpolice, zukommen zu lassen.
      Sollte von den Eltern keine Kopie eingereicht werden, oder stammt die Schülerin/ der Schüler aus einem anderen Staat als der Schweiz oder der EU, wird für die Schülerin/ den Schüler eine kostenpflichtige Unfallversicherung durch das Institut auf dem Rosenberg/ die Sprachkurse ARIANA AG abgeschlossen.

    3. Die Schülerin / der Schüler ist verpflichtet, das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG vorgängig schriftlich über alle wesentlichen, ihre/seine Person betreffenden Angaben zu orientieren, insbesondere über:
      – gesundheitliche Probleme
      – Medikamenteneinnahme
      – Allergien
      – von der Religion vorgeschriebene Essgewohnheiten
      – andere das Verhalten möglicherweise beeinflussende Probleme.

      Fehlen solche Informationen, kann das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG nicht für Mängel, die aufgrund dieser Punkte auftreten können, haftbar gemacht werden.

    4. Sollte eine Schülerin/ein Schüler einen Unfall oder einen Schaden erleiden, ist dies der Schulleitung unverzüglich zu melden.

      Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Institut auf dem Rosenberg / der Sprachkurse ARIANA AG (Mängel, Rückvergütung oder Schadenersatzforderung) verwirkt 14 Tage nach Kursende. Die Ansprüche sind dem Institut auf dem Rosenberg / der Sprachkurse ARIANA AG schriftlich inkl. allfälliger Beweismittel zu unterbreiten.

    5. Das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG haftet für andere Schäden als Personalschäden maximal bis zum zweifachen Betrag des Kurspreises, ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden.

  9. Weitere Bestimmungen
    Die Teilnahme am Schulunterricht ist verpflichtend. Die Schülerin/der Schüler hat den Weisungen der Kursleitung Folge zu leisten und die jeweilige Hausordnung einzuhalten. Diese sind integrierende Bestandteile des Ausbildungsvertrages. Auf Wunsch kann die jeweilige Hausordnung jederzeit, auch vorgängig, zugesandt werden.

    Der gesetzeliche Vertreter/der Inhaber der elterlichen Gewalt ist damit einverstanden, dass Bild- und Filmaufnahmen des Schülers/der Schülerin für Schulwerbezwecke vom Institut auf dem Rosenberg/Sprachkurse ARIANA AG genutzt werden dürfen.

    Tierhaltung ist in der Schule aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

    Die Eltern bestätigen, dass ihr Kind nicht aus charakterlichen oder unehrenhaften Gründen eine Schule verlassen musste und versichern, dass ihnen von Drogenkonsum nichts bekannt ist.

    Den Kindern sind weder Wertgegenstände noch grössere Geldbeträge etc. mitzugeben (gegebenenfalls können diese deponiert werden). Das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG kann aus verständlichen Gründen keine Haftung für mitgebrachte oder durch die Kursleitung konfiszierte Gegenstände übernehmen, auch nicht für Musikgeräte, Kleidungsstücke, etc.

    Verständlicherweise kann die Schule keine Verantwortung für finanzielle Transaktionen der Eltern übernehmen. Bankkommissionen, Kursverluste u. ä. gehen zu Lasten der Eltern.

    Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen (Schweiz). Das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG ist berechtigt, den Inhaber der elterlichen Gewalt an seinem Wohnsitz oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts einzuklagen.

    Bei Unklarheiten aus der Übersetzung der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) gilt der deutsche Text. Anderssprachige Versionen dienen nur der allgemeinen Orientierung und entbinden den Vertragsnehmer nicht von den Wirkungen des deutschen Textes.

  10. Reisen
    Die Schülerin/der Schüler reist individuell auf eigene Kosten und Gefahr an den Kursort. Die Eltern sind für die Einhaltung der Einreisebestimmungen verantwortlich. Das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG bietet zusätzlich die Möglichkeit, den Transfer ab dem nächstgelegenen Flughafen auf Kosten der Schülerin/des Schülers zu organisieren.

  11. Gerichtsstand und anwendbares Recht / salvatorische Klausel
    Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist St. Gallen.

    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sich als nichtig erweisen, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Sprachkurse ARIANA AG

St. Gallen, August 2008