| |
Leitgedanke:
In unserer Schule bilden Leiter, Lehrer, Schülerinnen
und Schüler eine pädagogisch verbundene Internatsgemeinschaft.
Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Schülerinnen
oder Schüler, die den guten Geist der Schulgemeinschaft
schädigen, von der Schule zu verweisen.
- Anmeldung
Mit der Anmeldung
akzeptieren die Kursteilnehmer oder/und deren gesetzliche
Vertreter / der Inhaber der elterlichen Gewalt diese
AVRB des Instituts auf dem Rosenberg / der Sprachkurse
ARIANA AG, die integrierender Bestandteil des abgeschlossenen
Vertrages sind. Dieser Vertrag kann nicht auf Drittpersonen
übertragen werden.
Der gesetzliche Vertreter/der Inhaber der elterlichen
Gewalt ist damit einverstanden, dass das Kind an
den regelmässig durch das Institut auf dem
Rosenberg/die Sprachkurse ARIANA AG angebotenen
Freizeitprogrammen teilnimmt. Auszüge und Muster
dieser Freizeitprogramme sind aus dem Prospekt und
der Website ersichtlich.
- Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss
erfolgt schriftlich durch den Vertragsnehmer mit
der Unterzeichnung des Anmeldeformulars des Instituts
auf dem Rosenberg / der Sprachkurse ARIANA AG und
hat nur Gültigkeit, wenn die Anmeldung vom Institut
auf dem Rosenberg / der Sprachkurse ARIANA AG schriftlich
bestätigt wird.
- Bestätigung/Rechnung/zusätzliche
Kosten
Nach Eingang
der Anmeldung erhält der Vertragsnehmer eine Bestätigung
und eine Rechnung über die Kurskosten. Das geleistete
Depot wird für die zusätzlichen, im Pauschalpreis
nicht inbegriffenen Auslagen der Schülerin/des Schülers
verwendet (Extras).
Der Inhaber der elterlichen Sorge der/des jeweiligen
Schülerin/Schülers erkennt deren/dessen Bezüge als
rechtmässig an und verpflichtet sich, Differenzen
über das geleistete Depot hinaus, nach entsprechender
Rechnungsstellung, sofort zu bezahlen.
Werden die Kurskosten nicht bis spätestens 30 Tage
vor Kursbeginn einbezahlt, hat das Institut auf
dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG das Recht,
einseitig vom Vertrag zurückzutreten.
- Annullation / Umbuchungen
Nach erfolgter
Anmeldung kann vom Vertrag zurückgetreten werden.
Es werden folgende Kosten erhoben:
Für die Annullierung des gebuchten Kurses wird generell
eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.– erhoben und
mit dem Depot verrechnet; dazu kommen
– bei Annullierung bis 31 Tage
vor Kursbeginn 20%
– bei Annullierung 30 – 22 Tage vor Kursbeginn 40%
– bei Annullierung 21 – 15 Tage vor Kursbeginn 60%
– bei Annullierung 14 – 8 Tage vor Kursbeginn 70%
– bei Annullierung 7 – 0 Tage vor Kursbeginn und
Nichterscheinen 80% der Kursgebühren.
Bei Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von bis
zu CHF 500.– erhoben.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
wird empfohlen.
- Vorzeitiger Abbruch des Kurses
Wird der Kurs
vorzeitig abgebrochen, verfällt das Depot zu Gunsten
des Instituts auf dem Rosenberg/ der Sprachkurse
ARIANA AG.
Erfolgt der Abbruch aus gesundheitlichen Gründen
oder aus einem anderen wichtigen Grund, werden 40%
der noch nicht bezogenen Leistungen zurück vergütet.
Wichtige Gründe sind:
– schwere Verletzungen eines Familienangehörigen
infolge eines Unfalles
– Tod eines Familienangehörigen.
Das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse
ARIANA AG hat das Recht, ein Arztzeugnis zu verlangen.
Das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse
ARIANA AG ist berechtigt, Schüler oder Schülerinnen
mit Verhaltensauffälligkeiten, die das Zusammenleben
in der Gruppe verunmöglichen oder erschweren,
fristlos aus dem Kurs auszuschliessen und nach vorheriger
Benachrichtigung der Eltern nach Hause zu schicken.
Bei Schulausschluss aus disziplinarischen Gründen
wird die Kursgebühr nicht zurück erstattet.
- Programmänderungen
Aus Programmänderungen
erwächst kein Anspruch auf eine Preisreduktion.
- Haftung des Veranstalters
-
Das Institut
auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG
haftet für die fachmännische Durchführung des
angebotenen Sprach- und/oder Mathematikkurses
sowie für die rechtzeitige Übermittlung der
notwendigen Unterlagen.
-
Das Institut
auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG
haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die
nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen
ist:
| a) |
auf
Versäumnisse der Schülerin/des Schülers; |
| b) |
auf
unvorhersehbare oder nicht abwendbare
Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung
der vertraglich vereinbarten Leistungen
nicht beteiligt sind; |
| c) |
auf
höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches
das Institut auf dem Rosenberg / die Sprachkurse
ARIANA AG, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger
trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen
oder abwenden konnte; |
| d) |
auf
Schäden aus unerlaubten resp. rechtswidrigen
Handlungen Dritter und Unfallschäden aller
Art. |
| |
In
den Fällen nach Abs. 2, lit. b und c muss
sich das Institut auf dem Rosenberg /
die Sprachkurse ARIANA AG darum bemühen,
der Schülerin/ dem Schüler bei Schwierigkeiten
Hilfe zu leisten. |
- Pflichten und Haftung des
Kursteilnehmers
-
Die Schülerin/der
Schüler haftet gegenüber dem Institut auf dem
Rosenberg / der Sprachkurse ARIANA AG und gegenüber
Mitschülern für Sachbeschädigungen aller Art.
Der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung
ist Sache der Schülerin/des Schülers, bzw. der
Eltern.
-
Bei Schülerinnen
und Schülern aus der Schweiz und den EU-Ländern
bitten wir die Eltern, uns eine Kopie der –
für das Land in dem der Kurs stattfindet – gültigen
Unfallpolice, zukommen zu lassen.
Sollte von den Eltern keine Kopie eingereicht
werden, oder stammt die Schülerin/ der Schüler
aus einem anderen Staat als der Schweiz oder
der EU, wird für die Schülerin/ den Schüler
eine kostenpflichtige Unfallversicherung durch
das Institut auf dem Rosenberg/ die Sprachkurse
ARIANA AG abgeschlossen.
-
Die Schülerin
/ der Schüler ist verpflichtet, das Institut
auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG
vorgängig schriftlich über alle wesentlichen,
ihre/seine Person betreffenden Angaben zu orientieren,
insbesondere über:
– gesundheitliche Probleme
– Medikamenteneinnahme
– Allergien
– von der Religion vorgeschriebene Essgewohnheiten
– andere das Verhalten möglicherweise beeinflussende
Probleme.
Fehlen solche Informationen, kann das Institut
auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG
nicht für Mängel, die aufgrund dieser Punkte
auftreten können, haftbar gemacht werden.
-
Sollte eine
Schülerin/ein Schüler einen Unfall oder einen
Schaden erleiden, ist dies der Schulleitung
unverzüglich zu melden.
Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen
gegenüber dem Institut auf dem Rosenberg / der
Sprachkurse ARIANA AG (Mängel, Rückvergütung
oder Schadenersatzforderung) verwirkt 14 Tage
nach Kursende. Die Ansprüche sind dem Institut
auf dem Rosenberg / der Sprachkurse ARIANA AG
schriftlich inkl. allfälliger Beweismittel zu
unterbreiten.
-
Das Institut
auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG
haftet für andere Schäden als Personalschäden
maximal bis zum zweifachen Betrag des Kurspreises,
ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten
Schäden.
- Weitere Bestimmungen
Die Teilnahme
am Schulunterricht ist verpflichtend. Die Schülerin/der
Schüler hat den Weisungen der Kursleitung Folge
zu leisten und die jeweilige Hausordnung einzuhalten.
Diese sind integrierende Bestandteile des Ausbildungsvertrages.
Auf Wunsch kann die jeweilige Hausordnung jederzeit,
auch vorgängig, zugesandt werden.
Der gesetzeliche Vertreter/der Inhaber der elterlichen
Gewalt ist damit einverstanden, dass Bild- und Filmaufnahmen
des Schülers/der Schülerin für Schulwerbezwecke
vom Institut auf dem Rosenberg/Sprachkurse ARIANA
AG genutzt werden dürfen.
Tierhaltung ist in der Schule aus hygienischen Gründen
nicht erlaubt.
Die Eltern bestätigen, dass ihr Kind nicht aus charakterlichen
oder unehrenhaften Gründen eine Schule verlassen
musste und versichern, dass ihnen von Drogenkonsum
nichts bekannt ist.
Den Kindern sind weder Wertgegenstände noch grössere
Geldbeträge etc. mitzugeben (gegebenenfalls können
diese deponiert werden). Das Institut auf dem Rosenberg
/ die Sprachkurse ARIANA AG kann aus verständlichen
Gründen keine Haftung für mitgebrachte oder
durch die Kursleitung konfiszierte Gegenstände übernehmen,
auch nicht für Musikgeräte, Kleidungsstücke, etc.
Verständlicherweise kann die Schule keine Verantwortung
für finanzielle Transaktionen der Eltern übernehmen.
Bankkommissionen, Kursverluste u. ä. gehen
zu Lasten der Eltern.
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher
Gerichtsstand ist St. Gallen (Schweiz). Das Institut
auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG ist
berechtigt, den Inhaber der elterlichen Gewalt an
seinem Wohnsitz oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts
einzuklagen.
Bei Unklarheiten aus der Übersetzung der Allgemeinen
Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) gilt der deutsche
Text. Anderssprachige Versionen dienen nur der allgemeinen
Orientierung und entbinden den Vertragsnehmer nicht
von den Wirkungen des deutschen Textes.
- Reisen
Die Schülerin/der
Schüler reist individuell auf eigene Kosten und
Gefahr an den Kursort. Die Eltern sind für die Einhaltung
der Einreisebestimmungen verantwortlich. Das Institut
auf dem Rosenberg / die Sprachkurse ARIANA AG bietet
zusätzlich die Möglichkeit, den Transfer ab dem
nächstgelegenen Flughafen auf Kosten der Schülerin/des
Schülers zu organisieren.
- Gerichtsstand und anwendbares
Recht / salvatorische Klausel
Für Streitigkeiten
aus diesem Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches
Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand
ist St. Gallen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertrags-
und Reisebedingungen sich als nichtig erweisen,
so beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.

Sprachkurse ARIANA AG
St. Gallen, August 2008
|
|